Gesetzlich versichert
Bei Verordnungen der gesetzlichen Krankenversicherung fällt in der Regel eine gesetzlich festgelegte Zuzahlung an. Diese setzt sich aus 10 € pro Verordnung sowie 10 % der Behandlungskosten zusammen
Privatversichert
Privatpatient:innen erhalten bei uns eine direkte Abrechnung. Für eine mögliche Kostenerstattung ist eine ärztliche Verordnung häufig sinnvoll oder erforderlich
Selbstzahlerleistungen
Angebote auf Selbstzahlerbasis sind auch ohne ärztliche Verordnung möglich. Die Abrechnung erfolgt direkt
Blankoverordnung
Ihre Ärztin oder Ihr Arzt verordnet Physiotherapie, die genaue Behandlung legt dann die Therapeutin oder der Therapeut fest. So kann die Therapie individuell und flexibel an Ihre Beschwerden angepasst werden