Termine mit gesetzlicher Heilmittelverordnung
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, benötigen wir für die Behandlung eine gültige Heilmittelverordnung Ihrer Ärztin oder Ihres Arztes.
Bitte melden Sie sich möglichst zeitnah nach Ausstellung Ihrer Verordnung. In der Regel muss die Behandlung innerhalb von 28 Kalendertagen beginnen. Wenn auf der Verordnung ein dringlicher Behandlungsbedarf angegeben ist, gilt eine kürzere Frist von 14 Kalendertagen.
Falls Sie unsicher sind, ob Ihre Verordnung gültig ist, sprechen Sie uns gerne an.
Termine für Privatversicherte
Privatversicherte Patientinnen und Patienten erhalten vor Behandlungsbeginn eine transparente Honorarvereinbarung.
Die Erstattung durch Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie bei Bedarf vorab, in welchem Umfang physiotherapeutische Leistungen übernommen werden.
Selbstzahlertermine
Sie können physioPRO auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler nutzen.
Selbstzahlertermine eignen sich besonders für:
individuelle Bewegungsanalyse
Prävention und Rückengesundheit
therapeutisch fundiertes Personal Training
Beratung bei wiederkehrenden Beschwerden
gezielten Aufbau von Kraft, Stabilität und Belastbarkeit
Training für Alltag, Beruf oder Sport
Der Vorteil: Inhalt, Dauer und Zielsetzung können flexibel auf Ihre persönliche Situation abgestimmt werden.
Blankoverordnung
Bei einer Blankoverordnung übernimmt die Physiotherapie mehr Verantwortung für die konkrete Ausgestaltung der Behandlung. Das bedeutet: Auf Basis Ihrer ärztlichen Verordnung und unseres physiotherapeutischen Befundes planen wir Art, Umfang und Frequenz der Therapie im vorgegebenen Rahmen.
Für Sie entsteht dadurch ein individuellerer Therapieprozess, der besser an Ihren aktuellen Befund, Ihre Belastbarkeit und Ihre Ziele angepasst werden kann.